„Ein Smiley macht die Stimme ungültig“

Wählen ist wichtig, doch an der richtigen Stimmabgabe im Wahllokal scheitert der ein oder die andere dann doch – Kanzlerkandidaten inklusive. Wie wählt man also richtig? Wir haben Landeswahlleiterin Dr. Petra Michaelis gefragt.

In der Wahlkabine gelten strikte Regeln für die Stimmabgabe. Foto: Element5 / Pexels

Selfies mit dem Briefwahlunterlagen oder dem Einwurf in den Briefkasten haben wir in den letzten Wochen in Social Media Feeds reichlich gesehen. Selfies aus der Wahlkabine hoffentlich nicht – denn die sind verboten.  Dr. Petra Michaelis ist Landeswahlleiterin in Berlin und beantwortet die sechs wichtigsten Fragen zur Stimmabgabe im Wahllokal.

Dr. Michaelis, wann ist eine Stimme beim Wählen gültig?

Dr. Michaelis: Gültig ist jede Stimme, die im dafür vorgesehen Kreis durch einen Strich oder ein Kreuz oder auch durch ausmalen gekennzeichnet ist. Man kann auch außerhalb des Kreises einen Haken setzen. Die Wahlabsicht muss klar erkennbar sein. Bei einem Smiley ist das nicht der Fall.

Angenommen, eine Stimme ist nicht eindeutig gültig oder ungültig, was passiert dann?

Dr. Michaelis: Wenn Zweifel bestehen, ob eine Stimmabgabe gültig ist oder nicht, dann entscheidet der Wahlvorstand. Das macht nicht ein Einzelner, sondern in diesem Vorstand sitzen fünf bis neun Wahlhelfer*innen. Eindeutig ungültig wäre beispielsweise ein zerrissener oder anderweitig stark beschädigter Zettel. Auch ein gar nicht gekennzeichneter Stimmzettel ist eindeutig ungültig.

Nehmen solche Überprüfungen viel Zeit ein?

Dr. Michaelis: Auf jeden Fall! Diese Zweifelsfälle machen es für den Wahlvorstand mitunter auch mal schwierig – und am Wahlabend eine langwierige Angelegenheit.

Was passiert, wenn jemand das Wahlgeheimnis auflöst, beispielsweise indem diese Person ihre Wahl laut im Wahllokal mit allen Anwesenden teilt oder jemand die Wahlentscheidung auf einem Selfie festhält?

Dr. Michaelis: Das Wahlgeheimnis muss gewahrt bleiben, aber man kann es nicht verhindern, dass Leute so etwas tun. Erlaubt ist das nicht, weil das Wahlgeheimnis dadurch tangiert wird.

Auf einem Foto ist zu sehen, wo Armin Laschet seine Kreuze gesetzt hat. Bricht das auch das Wahlgeheimnis und wäre somit als ungültig zu werten?

Dr. Michaelis: Das ist so. Wenn der Wahlvorstand das merkt, ist der Wähler aufzufordern, den Stimmzettel zu zerreißen und neu zu wählen.

Was passiert in so einem Fall?

Dr. Michaelis: Man sollte den Wählenden darauf hinweisen, das werden die Wahlvorstände auch machen.

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