Warum die Panter Stiftung der taz erfolgreich verklagt wurde

Der Versuch der taz, ein Volontariat speziell für Frauen mit Migrationsgeschichte anzubieten, endete nach vier Jahren mit der Klage eines sich diskriminiert fühlenden Mannes. Im Gespräch mit Jasmin Kalarickal, Volontärin eben dieses Projekts, stellt sich heraus, dass die Redaktion der taz dadurch noch bereichert wird.

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Jasmin Kalarickal, Volontärin der taz Panter Stiftung, beim Interview mit der politikorange

In der Überzeugung, der Journalismus sei von weißen, biodeutschen Akademikermännern dominiert, rief die taz 2011 erstmals das taz Panter Volontariat ins Leben. Der Andrang ist groß gewesen: Fast 200 Bewerber*innen konkurrierten. Eine davon ist Jasmin Kalarickal. Von einem Workshop der taz Panter Stiftung gereizt, entschied sie, sich auf eine Volontariatsstelle bei der gleichnamigen Stiftung zu bewerben.
Das Besondere an dieser ist die Zielgruppensetzung: Gerade Frauen mit Migrationshintergrund, die sonst eher benachteiligt werden würden, sollen dadurch gefördert werden. Eine Notwendigkeit, um Vielfalt im Journalismus zu gewährleisten?

Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Bei der Auswahl der Volontariatsstellen fühlte sich 2014 ein männlicher Bewerber allerdings aufgrund seines Geschlechtes diskriminiert und reichte nach der Absage Klage bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein. Dieses entschied laut Urteilsbegründung, die taz habe „den Kläger bei der Besetzung der Stelle wegen seines Geschlechts in unzulässiger Weise benachteiligt“ und damit gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Es sei nicht legitim, männliche Bewerbungen ausnahmslos abzulehnen. Ferner sei auch nicht nachgewiesen, dass vor allem Frauen mit Migrationshintergrund unter einer Benachteiligung leiden würden. Ebenfalls sei die Argumentation, es sollen durch die beschriebene Maßnahme mehr Frauen Zugang zu Führungspositionen erhalten, laut Gericht nicht tragbar, da es sich in diesem Fall nur um eine Volontariatsstelle handele.

Benachteiligung unter mehreren Gesichtspunkten

Doch Benachteiligung ist tatsächlich schwer zu kategorisieren: „Vielleicht hätte es für mich auch andere Möglichkeiten gegeben in den Journalismus hereinzukommen, aber es gibt viele Faktoren, die einem den Einstieg erschweren“, erzählt Jasmin Kalarickal. Sie selbst hat damals mit ihrem Germanistik-, Französisch- und Humangeografiestudium nicht den klassischen journalistischen Werdegang hinter sich. Benachteiligung werde somit nicht nur durch einfache Kategorien, wie die der Geschlechter, generiert, sondern es ginge um ein Gesamtbild aus verschiedenen Faktoren. Dieses zu rekonstruieren sei ein Indikator um eine Redaktion tatsächlich vielfältiger werden zu lassen. Letztendlich sei der reine Geschlechterkampf vorbei, es gehe nun zum Beispiel auch darum, Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierungen, verschiedener Herkunft und körperlicher und geistiger Benachteiligungen in den Redaktionen zu vertreten.

„Wir wollen Vielfalt nicht nur predigen, sondern auch leben“

Die taz hat keine Berufung gegen das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Chefredakteurin Ines Pohl kommentierte dies im Gespräch mit dem Tagesspiegel: „Wir wollen Vielfalt nicht nur predigen, sondern auch leben.“
Mit dem veränderten Ausschreibungstext finde das Auswahlverfahren der Volontariatsstelle nun geschlechtsunabhängig statt, aber nicht unabhängig von der Biografie. Es seien diese vielschichtigen Biografien und Erfahrungen, die Perspektiven auf der Welt prägen und somit Berichterstattung beeinflussen. Dies geschehe mit der Intention, die Medienlandschaft vielfältiger und entgegen Diskriminierungen zu gestalten.
Und was denkt die Volontärin Jasmin Kalarickal zu der veränderten Volontariatszielgruppe? „Die ehemalige Ausschreibung fand ich zwar nicht falsch, da die Intention die richtige war. Aber wenn wir jetzt eine Form gefunden haben, die sich mit dem Gesetz vereinbaren lässt und trotzdessen Vielfalt fördert, finde ich das noch besser.“

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