Bundesweite Jugendbeteiligung

Die AG 7 „Beteiligung über die Kommune hinaus- wie kann Jugendpartizipation bundesweit funktionieren?“ erarbeitete am Freitag und Samstag im Bezug auf bundesweite Jugendbeteiligung Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung. Diese sollen in den Nationalen Aktionsplan (NAP) für mehr Jugendbeteiligung mit aufgenommen werden.

AG-Teilnehmerin. Foto: Jugendpresse Deutschland e.V./ Joscha F. Westerkamp

Geleitet wurde die AG „Beteiligung über die Kommune hinaus- wie kann Jugendpartizipation bundesweit funktionieren?“ von Maia Areerasd. Sie ist Schülerin und stellvertretende Vorsitzende der Bundeskonferenz der Landesverbände der Jugendbeteiligungsgremien. Nach einer kleinen Vorstellungsrunde beschäftigte sich die AG eingangs mit der Frage, wie gute Jugendbeteiligung aussieht. Diese wurde anschließend den Qualitätsstandards des Bundesregierung gegenübergestellt. Später diskutierte die AG die Rechtsgrundlage der Länder in Bezug auf Jugendbeteiligung, die bestehenden Angebote zur Jugendpartizipation wurden in Gruppenarbeiten mit weiteren Beteiligungsmöglichkeiten ergänzt. Zum Schluss erarbeitete die Gruppe Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung um eine gelungene Jugendpartizipation Gewährlisten zu können.

Was macht gute Jugendbeteiligung aus?

Für die Demokratie von Morgen ist es wichtig, dass sich Jugendliche bereits in jungen Jahren für Ehrenämter und Beteiligungsformen interessieren. Damit möglichst viele Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich ehrenamtlich zu engagieren, sind sich die AG-Teilnehmenden einig, dass es zunächst eine Voraussetzung ist, als Jugendlicher über Beteiligungsangebote und Inhalte informiert zu werden. Die Informationen sollen daher möglichst transparent vermittelt werden und der Informationszugang soll für alle möglichst verständlich, also niedrigschwellig sein. Es ist außerdem wichtig, dass die bürokratische Hürde hierfür abgebaut werden und die sachliche Sprache an die Jugend angepasst wird.

Engagement sollte kein Privileg sein und nicht nur in elitären Kreisen kursieren. Um das Interesse in allen Kreisen zu wecken, ist es sinnvoll, die Distanz zur Politik durch Bildungsveranstaltungen und durch direkten Kontakt mit politisch agierenden Personen abzubauen.

Um Jugendpartizipation generell noch mehr zu fördern, sollen Jugendgremien und Kinder- und Jugendparlamente mehr Entscheidungsmacht bekommen. Außerdem sollen die Ergebnisse mehr Anerkennung und Ernstnahme bei Entscheidungsträgern finden, auch auf bundesweiter Ebene – so der allgemeine Wunsch der Arbeitsgruppe.

Welche Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung wurden erarbeitet?

Im Bezug auf die Förderung der bundesweiten Jugendpartizipation empfiehlt die AG 7 die Schaffung einer bundes- und europaweiten Vernetzungs- und/ oder Beteiligungsplattform, welche für alle Jugendlichen verständlich und zugänglich ist. Diese muss barrierefrei, verständlich und zielgerichtet aufgebaut sein. Repräsentative Selbstvertretungen der Jugendlichen sollen in beratender Funktion in den Verfassungsorganen sowie Ministerien (ausgenommen dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundespräsidenten) mit einbezogen werden. Ergebnisse sollen mittels eines jährlichen Berichts veröffentlicht werden.

Für jede staatliche Publikation, die junge Menschen betrifft, soll zudem auf Niedrigschwelligkeit der textlichen, bildlichen und wörtlichen Gestaltung geachtet werden, damit Inhalte für Jugendliche sowohl verständlich als auch attraktiv sind. Damit das Angebot von Politik jugendgerecht nahegelegt werden kann, empfehlen die Teilnehmenden der AG außerschulische und schulische Informationsveranstaltungen sowie die Präsenz auf Sozialen Medien. Als offenes Beteiligungsformat soll ein jährliches Planspiel im Bundestag für Jugendliche im Alter von 12-27 Jahren stattfinden, in welchem das Tagesgeschäft der Bundespolitik simuliert wird. Via Los oder mittels eines Auswahlverfahrens wird jungen Menschen aus ganz Deutschland die Teilnahme ermöglicht.

Auf Landes- sowie Bundesebene soll zudem ein Jugendpetitionsrecht entstehen. Das Unterzeichnen soll ab 14 bis 28 Jahren ermöglicht werden, wobei die Mindestanzahl der Unterschriften bei 5000 liegt und nicht unterschritten werden darf.

Die Letzte Forderung der Teilnehmenden ist, hingehend einer generationsgerechten Gesellschaft, die Sicherung eines Rechts zur Beteiligung für Jugendliche im Grundgesetz.

Welche Möglichkeiten der Jugendbeteiligung gibt es bereits?

Auf Kreisebene gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten sich als junger Mensch einzubringen, da es wenig feste Beteiligungsformate gibt. So kann sich aber bspw. in Klima- und Umweltschutzprojekten beteiligt werden oder in Demokratiefördernden Projekten wie Demokratie leben! und in Kreisjugendparlamenten.

Da die Grundlagen für Jugendpartizipation in Kommunen auf der Landes- und Bundesebene getroffen werden, ist es sinnvoll Jugendlichen auch hier eine Stimme zu geben und diese zu erhören. Foto: Jugendpresse Deutschland e.V./ Moritz Heck

Die Beteiligungsmöglichekiten auf Landesebene sind da schon zahlreicher. Hier kann man sich in Landesjugendringen, Landesschülervertretungen, im Jugendlandrat oder auch in Dachverbänden (Zusammenschlüsse von mehreren Vereinen) einbringen. Es gibt auch die Option, an der Akademie für Kinder-und Jugendparlamente (KiJuPas) teilzunehmen. Dieses Angebot richtet sich auch an Jugendliche, welche noch nicht in einem KiJuPa aktiv sind.

Als Beteiligungsangebote auf Bundesebene sind u.a. die Bundeskonferenz zur Förderung der Gründung von Dachverbänden, sowie das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) zu nennen. Der Deutsche Bundesjugendring (BRJ) und auch die Bundesschülervertretung (BSV) sind Zusammenschlüsse der Jugendringe und der Bundesschülervertretung auf Bundesebene. 

AG-Teilnehmer*innen. Foto: Jugendpresse Deutschland e.V./ Moritz Heck

Auf der EU-Ebene gibt es ebenfalls Organisationen, welche (noch) vorwiegend als Vernetzungsmöglichkeiten fungieren. Um ein paar Namen zu nennen, gibt es das European Youth Parliament und auch die Jugendkonferenz Hear my voice! Making youth participation powerful/ EU Youth Conference. Zu guter Letzt ist noch der EU-Dialog EUYouth Dialogue zu nennen, bei welchem europäische Jugendliche mit politischen Entscheidungsträgern in Kontakt treten. Hier werden Themen vom Rat der Jugendminister festgelegt und in Arbeitszyklen von 18 Monaten bearbeitet.

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