Wenn der Staat zuschaut, chillen wir

Kommunikationsüberwachung und Datenschutz: Für die einen ein großes Thema, für die anderen egal – sie hätten sowieso nichts zu verbergen. Unser Autor Ole Wahls betrachtet die Situation jener, deren Leben jedoch im Zweifel davon abhängen kann: Journalist*innen. Ein Kommentar.

Stell dir vor, du bist Journalist*in und ein*e Informant*in spielt dir sensible Informationen über sein Land zu? Oder du selbst lebst in einem Land mit eingeschränkter Meinungsfreiheit und gibst Informationen über Missstände an ausländische Journalist*innen weiter? Dann hängt unter Umständen dein Leben davon ab, wer noch zuhört.

Das Internet hat auf der Ebene der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit eine schiere Anzahl von Möglichkeiten für diejenigen geöffnet, die weder Ressourcen noch Reichweite besaßen, um gedruckte Informationen zu publizieren. Auch wenn die Medienvielfalt im Bürgerjournalismus seit der weltweiten Vernetzung zugenommen hat, birgt das Internet Gefahren für die freie Presse: Verschleppte Blogger*innen im Irak, inhaftierte Social Media-User*innen in Russland, ganz zu schweigen vom Überwachungsstaat China. Sylvie Ahrens-Urbanek, Kommunikationsleiterin bei Reporter ohne Grenzen, meint: „Die Freiheit, die wir durch das Internet gewonnen haben, möchten viele Staaten wieder einzuschränken“. Die Beispiele aus China und dem Irak mögen nicht mehr überraschen, aber auch in Deutschland ist es dringend an der Zeit, hinzuschauen, wer der Presse zuschaut.

Das BND-Gesetz – „Ein Angriff auf die Informations- und Pressefreiheit“

Im Oktober 2016 wurde eine Gesetzesreform für den Bundesnachrichtendienst (BND) im Schnellverfahren durch den Bundesrat gewunken. Seit Januar 2017 gilt die Kommunikation im Ausland für den BND als vogelfrei: Er ist zu einer grundlosen Überwachung ausländischer Privatpersonen legitimiert. Diese Reform sorgte bereits bei ihrem Inkrafttreten für einen Aufschrei der Opposition und vieler Menschenrechtsinitiativen. Die bedingungslose Fernmeldeaufklärung, also die freie Überwachung von Ausländer*innen im Ausland sei „ein Angriff auf die Informations- und Pressefreiheit“, sagt Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen gegenüber netzpolitik.org: „Menschenrechtsaktivist*innen oder Bürgerjournalist*innen werden zum Steigbügelhalter für den BND, wenn sie mit Informanten kommunizieren“. Gerade in autoritär geführten Staaten seien diese Aktivist*innen unabdinglich für grenzübergreifende journalistische Informationsleistung. Nun könnten Informant*innen aus Angst vor einer Ausspähung davor zurückschrecken, Informationen aus autoritären Staaten ins Ausland zu geben, wo dann frei über die Missstände berichtet werden kann. Die Auslandsüberwachung des BND würde eine Selbstzensur aus Furcht vor dem Staat auslösen, einen sogenannten „Chilling-Effect“.

© Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Um gegen diese große Gefahr für den Quellenschutz und damit auch für die Pressefreiheit im Ausland vorzugehen, legten Vertreter*innen von Journalismusverbänden, darunter die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen sowie mehrere ausländische Journalist*innen eine Verfassungsbeschwerde ein. „Es ist nicht ganz klar, ob Deutsche im Ausland überwacht werden dürfen oder nicht“, erklärt Ahrens-Urbanek von Reporter ohne Grenzen. Generell gelte weltweit: „Kommunikation kann nicht einfach grundlos überwacht werden“. Im Januar 2020 verhandelte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei Tage lang über einen Verstoß des BND-Gesetzes gegen die Grundrechte auf Pressefreiheit (Art 5, GG) und das Fernmeldegeheimnis (Art 10, GG). Die Hoffnung ist groß, dass die Befugnisse des BND mit der Urteilsverkündung am 19. Mai 2020 wieder an strengere Grundlagen geknüpft werden.

 

Netzanonymität in Gefahr

Debatten wie diese um eine Bedrohung der Pressefreiheit durch moderne Sicherheitsgesetze bleiben keine Einzelfälle. Ein aktuell diskutierter Gesetzesentwurf, der „Darknet-Paragraf“, würde zu einer Kriminalisierung von Tor-Browsern beziehungsweise dessen Betreiber*innen führen. Tor-Browser fungieren als Anonymisierungsdienste im Internet und ermöglichen einen Zugang in das Darknet, wodurch eine Bewegung im digitalen Raum ohne das Hinterlassen von Fußabdrücken möglich ist. Im Journalismus spielt diese Technologie eine essenzielle Rolle für Wistleblower*innen in der Übertragung von sensiblen Daten. So besitzen zum Beispiel auch der Spiegel oder die Süddeutsche Zeitung digitale Postfächer im Darknet für vertrauliche Informationsablagen. Öffentlich bekannt ist das Darknet aber meist nur als Mittel für illegale Handelsgeschäfte: Ein Marktplatz für Waffen, Rauschgift und Kinderpornografie. Die Anzahl der kriminellen Seiten im Darknet ist dabei geringer als häufig angenommen, und so handelt es sich bei diesen Auswüchsen eher um einen sehr unschönen Nebeneffekt, der mit einer geschützten Kommunikation im Internet einhergeht.

Verbrechen im Darknet werden dabei keinesfalls einfach hingenommen, sondern strafrechtlich verfolgt. Strafbar machten sich dabei bislang nur die Verbrecher*innen selbst, wie in der realen Welt auch. Der neue Darknet-Paragraf möchte nun auch die Anonymisierungsdienste beziehungsweise deren Betreiber*innen generell in das Fadenkreuz staatlicher Ermittlungen rücken. Jegliche geschützte Kommunikation würde Gefahr laufen, aufgedeckt zu werden. Informant*innen in Krisenländern, deren Sicherheit und Leben von diesem Schutz abhängt, könnten dem Deckmantel der Anonymität nicht mehr ausreichend vertrauen. Der Chilling-Effect würde eintreten. Informationsquellen würden versiegen und die Aufklärung über Missstände verschwindet im Dunkeln.

In Deutschland steht es um die Pressefreiheit – auch im digitalen Bereich – bei weitem nicht so schlimm wie in vielen anderen Ländern dieser Welt. Dennoch ist insbesondere bei neuen Sicherheitsgesetzen Vorsicht gefragt, egal ob eine Einschränkung der Pressearbeit intendiert ist oder nicht. Das sind wir unserer Freiheit genauso schuldig, wie derer anderer Länder.

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