Warum das „Facebook-Gesetz“ in seiner jetzigen Form falsch ist

Der Bundestag hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDg) gegen Hass im Internet beschlossen. Doch das steht in der Kritik. Zu Recht. Ein Kommentar von Christina Mikalo.

Buchstabensalat "No Hate"
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hass im Netz eindämmen. Foto: Wokandapix / pixabay, CCO

 

Digitale Hetze und Terrorpropaganda sind ein Graus. Das ist klar. Und auch, dass es im Netz von Hasskommentaren wimmelt. Gegen den Hass muss man etwas tun. Ein Gesetz in seiner jetzigen Form ist aber der falsche Weg.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook dazu, „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Für uneindeutige Fälle gilt eine Frist von sieben Tagen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

Ein Gesetz gegen die Meinungsfreiheit

Bundesjustizminister Heiko Maaß (SPD) sagt, mit dem Gesetz werde die Meinungsfreiheit geschützt. Genau das Gegenteil ist aber der Fall: Die Geldstrafe setzt Plattformbetreiber unter Druck – die Chance ist hoch, dass sie im Zweifelsfall auch rechtmäßige Inhalte löschen, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Ohnehin stellt sich die Frage, warum ausgerechnet gewinnorientierte Konzerne künftig den Richter im Netz spielen. In der Vergangenheit war gerade Facebook nicht unbedingt als Hüter von Recht und Ordnung aufgefallen: So hatte das Unternehmen nicht in allen Ländern, in denen Holocaust-Leugnungen illegal sind, entsprechende Inhalte gelöscht. Auch wenn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz das ändert, erscheint es fragwürdig, warum nicht unabhängige Gerichte für die Rechtssprechung im Netz verantwortlich gemacht werden.

Unausgereift und diskriminierend

Momentan scheint das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nur auf große Unternehmen wie Facebook und Google zugeschnitten zu sein. Vor allem für kleinere Soziale Netzwerke könnten die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Übergangsfristen zu kurz sein. Zudem bleibt auch nach einer Modifizierung des Gesetzes offen, wie gegen Nutzer vorgegangen wird, die mehrere Accounts haben.

Insgesamt erscheint das Netzwerkdurchsetzungsgesetz unausgereift und diskriminierend für kleine Konzerne – und damit nicht als gute Waffe im Kampf gegen den Hass.

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