Vorgezogene Bundestagswahl – Stress im Hause des Bremer Landeswahlleiters?

Papiermangel. Kurz stand die Frage im Raum, ob die Wahl logistisch und organisatorisch überhaupt durchgeführt werden kann. Inzwischen steht fest: Papier für die Wahlscheine ist jetzt genug vorhanden. Aber das ist nicht das Einzige, was man für eine Wahl braucht. Ist die Wahlbehörde in Bremen auf die Bundestagswahl gut vorbereitet? Darüber hat politikorange-Redakteurin Hannah Engel mit dem Bremer Landeswahlleiter Herr Dr. Andreas Cors gesprochen.

© Hannah Engel / Jugendpresse Deutschland e.V.


Herr Dr. Cors, sehr schön, dass das so kurzfristig vor der Bundestagswahl geklappt hat mit dem Interview. Direkt zur ersten Frage: Sie sind Landeswahlleiter in Bremen. Seit wann sind Sie im Amt?

Ich bin in diesem Amt als Landeswahlleiter seit dem 1. November 2018.

Was sind die wichtigsten Aufgaben als Landeswahlleiter?

Die wichtigsten Aufgaben sind natürlich die Organisation von Wahlen im Bundesland Bremen. Und zwar alle Wahlen, um die es hier gehen kann. Europawahl, Bundestagswahlen, aber auch Bürgerschaftswahlen und auch die sogenannten Beirätewahlen, die in der Stadt Bremen stattfinden und entsprechende Wahlen für die Stadt Bremerhaven ebenso.

Hatten Sie schon vorher Erfahrung bei der Wahlorganisation?

Ja, ein wenig. Ich bin seit dem Jahr 2007 hier in das Haus gekommen, damals als Abteilungsleiter und hatte als stellvertretender Amtsleiter in der Zeit von 2007 bis 2018 auch schon entsprechende Berührungspunkte mit den Wahlen, die in dieser Zeit im Land Bremen stattgefunden haben. War aber nicht als Verantwortlicher damals dabei.

Die Bundestagswahl wurde nun kurzfristig vorgezogen. Wie haben Sie da als Team darauf reagiert? Gab es Schwierigkeiten, Anpassungen?

Das gab natürlich eine ganz neue Organisationsform. Wir mussten natürlich sehr viel schneller sämtliche Organisationsvorgänge überprüfen, inwieweit sie Priorität haben, wie zum Beispiel die Einbindung von Dienstleistern, die uns helfen müssen, diese Wahl zu organisieren und zu stemmen z.B. Druckdienstleister. Wir hatten also zu Beginn sehr früh schon Kontakte aufgenommen zu Druckdienstleistern mit der Frage: Könnt ihr uns die entsprechenden Stimmzettel in der Zeit drucken, die es jetzt hier nur gibt in dieser verkürzten Phase? Es hat aber auch natürlich, was die Personalanwerbung angeht – jede Wahl bedeutet natürlich auch, dass man eine einen Stab bilden muss aus Leuten, aus Menschen, die erst einmal gefunden werden müssen, also Festangestellte für einen bestimmten Zeitraum, über ein halbes Jahr etwa, Aber auch waren Helferinnen und Wahlhelfer, die wir in Bremen finden mussten. Und diese Organisationsarbeiten haben natürlich sofort aus dem Stand heraus dann volle Fahrt aufgenommen. Und damit ging es sofort los.

Würden Sie sagen: Jetzt Stand der Dinge hat das alles gut funktioniert und Sie sind gut vorbereitet?

Das hat alles sehr gut funktioniert. Toi, toi, toi. Das muss man sagen. Wir sind sehr froh, dass wir schon in recht kurzer bzw. in einer ausreichenden Zeit – sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden konnten. Wir hatten hier auch Unterstützung von anderen Dienststellen im Land Bremen und das hat alles bisher gut geklappt.

Speziell auf die Briefwahl bezogen: Wie hat sich die insgesamt über die Jahre in Bremen entwickelt?

Die Anzahl der Briefwählerinnen und Briefwähler hat stetig zugenommen. Die höchste Zahl von Briefwählern gab es bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 im Land Bremen. Hier hatten wir knapp 150.000 Briefwahlanträge. Und wir sind jetzt aber auch schon wieder über 100.000 Briefwählerinnen und Briefwählern, diese Anträge sind bei uns eingegangen. Und insgesamt kann man sagen, dass der Anteil der Briefwähler und Briefwählerinnen stetig zunimmt. Das ist ein gewisses Problem. Das verursacht eine Menge Arbeit. Die Bearbeitung der Briefwahlanträge, die Umschläge müssen gelagert werden, die Briefwählerinnen müssen erreicht werden, die Unterlagen müssen ihnen zugestellt werden und andere Dinge. Und der Gesetzgeber hat bei der Aufstellung der Wahlgesetze nicht unbedingt den Briefwähler als erstes im Sinn gehabt, sondern allgemeine und freie Wahlen sind vor dem Hintergrund der Gesetzeslage eher für die Urnen-Wähler und Urnen Wählerinnen gemeint, also die Menschen, die am Wahlsonntag in das Wahllokal gehen und dort ihre beiden Stimmen bei einer Bundestagswahl abgeben. Mehr und mehr kommt es aber dazu, dass sich die Wählerinnen und Wähler für eine Briefwahl entscheiden. Aus welchen Motiven auch immer.

Dann kommen wir direkt zur Zulassung zur Wahl. Die Parteien, die dann bei der Wahl überhaupt erst antreten dürfen. Da wurden ja einige Kleinparteien in Bremen nicht zugelassen. Denken Sie das es fair ist, dass diese nicht zugelassen wurden?

Also das ist eine Bewertung. Da kann ich meine Meinung dazu nicht sagen. Ich habe dazu auch keine wirkliche Meinung. Ich kann nur sagen, ein Land wie Deutschland braucht eine Regierung. Und wenn es in einer solchen Situation, wie wir sie Ende des vergangenen Jahres hatten, die alte Regierung stolpert, löst sich auf. Es werden Neuwahlen verlangt. (…) Kürzere Zeiten für den Wähler, für die Wählerin, aber auch kürzere Zeiten für die Parteien, um ihre Wahlvorschläge zu platzieren. Meiner Meinung nach sind das Umstände, die aber notwendig sind und ich kann sagen, dass es andere Parteien sehr wohl geschafft haben, in den Zeiträumen, die jetzt zur Verfügung standen, bei den verkürzten Fristen ihre Wahlvorschläge ordentlich bei uns zu platzieren. Zwei andere haben es nicht geschafft, was Unterstützungsunterschriften angeht. Aber auch dort muss man sagen, ist das eben auch geschuldet der Tatsache, dass es eine verkürzte Frist gegeben hat zur Aufstellung und der Hintergrund ist eben, dass wir eine neue Regierung brauchen.

Die Piratenpartei, die Partei der Basis und die Partei des Fortschritts wurden nicht zugelassen. Gab es da Diskussionen intern oder mit den anderen Bundesländern zu den Zulassungsbedingungen? Da z. B. das Unterschriftensammeln in der kurzen Zeit ja ziemlich schwierig ist.

Diese Diskussionen hat es gegeben. Natürlich. Aber es ist nicht an uns, nicht an den Landeswahlleitungen, die Gesetze zu ändern. Das ist eine Aufgabe, die beim Bund liegt. Wir haben das natürlich diskutiert, aber eine Gesetzesänderung kommt dabei nicht in Frage. Wir können nur immer darauf hinweisen, dass das unsere Aufgabe ist. Die Aufgabe der Landeswahleitungen ist, die Gesetze nachzuvollziehen und dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze auf der Grundlage der bestehenden Wahlgesetze, die diese Wahl organisiert und abgehalten wird. Das ist unsere Aufgabe und dabei müssen wir auch bleiben.

Das heißt, das spezielle Gesetz dafür hätten der Bundestag und Bundesrat beschließen müssen.

Ja, und das ist nicht geschehen.

Können Sie dann die Kritik nachvollziehen, die die Parteien haben, die nicht zugelassen wurden?

Ja, ich habe viele Vertreter gehört, die gesagt haben, es war kalt draußen. Da sind natürlich auch so viele Personen in der Bevölkerung gar nicht ansprechbar. Das sind natürlich Dinge, die kann ich verstehen. Aber noch mal. Es gibt andere Parteien, die es geschafft haben und es ist immer schwer, im Nachhinein eindeutig zu klären, woran es gelegen hat. Ob es nur an den verkürzten Fristen gelegen hat zum Sammeln von Unterstützungsunterschriften oder ob es auch daran gelegen hat, dass die Partei nicht überzeugend aufgetreten ist und deshalb zu wenig Unterschriften beibringen konnte. Das alles entzieht sich meiner Kenntnis.

Dann würde ich gerne auf die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern und dem Bund eingehen. Es gibt insgesamt 16 Landeswahlleiter*innen. Ist das richtig? Und eine Landeswahlleiterin auf Bundesebene?

Ja, es gibt 16 Bundesländer. Alle Bundesländer haben eine Landeswahlleitung. Sei es ein Landeswahlleiter oder eine Landeswahlleiterin. Ja, eine Bundeswahlleiterin. Das ist Frau Dr. Brandt.

Und welche Abstimmungen und Kooperationen passieren auf den beiden Ebenen, also auf Landes- und Bundesebene?

Ja, es ist so, dass natürlich die Landeswahlleitungen verantwortlich sind für die Organisation in ihrem Bundesland, das heißt die Wahllokale organisieren müssen, die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen organisieren müssen. Die Abstimmungen beziehen sich aber darauf, dass, wenn am Wahlsonntag die Ergebnisse ausgezählt worden sind, entsprechende Ergebnisse zur Bundeswahlleiterin übertragen werden müssen, damit dort das Bundesergebnis erstellt werden kann.

Wird das technisch oder telefonisch gemacht?

Das ist zum Teil unterschiedlich und es wird über verschiedene Wege gemacht. Es wird digital gemacht. Das sind abgeschottete Systeme zum Teil. Aber hier gibt es eben auch eine Vielzahl von Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Und die Bundeswahlleiterin hat hier entsprechende Standards vorgegeben, die auch in Abstimmung mit den jeweiligen Bundesämtern in Berlin vorgenommen worden sind, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Gibt es besondere Herausforderungen bei der Koordination auf den unterschiedlichen Ebenen?

Herausforderungen, kann ich Ihnen sagen, geht es immer. Es gibt die Herausforderung, was wir im Vorfeld ja nicht wissen: Wie groß ist die Wahlbeteiligung? Nehmen wir mal an, die Wahlbeteiligung geht an die 80-90 %. Dann hätten wir in den Wahllokalen am Wahlsonntag natürlich einen großen Ansturm. Und das würde bedeuten, dass die Wahlhelferin und Wahlhelfer dort vor Ort unheimlich viele Dinge regeln müssen, um die entsprechenden Leute, Wählerinnen und Wähler zur Urne zu bringen und dort ihre Stimme abgeben zu lassen. Das ist natürlich eine Herausforderung. Wir wissen das nicht. Wir wünschen uns eine hohe Wahlbeteiligung. Es gibt aber auch die Herausforderung, dass wir nicht wissen, welches Wetter am Wahlsonntag herrschen wird, wenn es dort ein Schneechaos gibt, dann wird natürlich der Transport der entsprechenden Urnen hin zu den Wahllokalen und der Weg der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen schwieriger werden. Alles das sind Dinge, die man im Moment noch nicht genau weiß und letztlich ist auch immer eine wichtige Frage, wie viele vorher gefundene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahlsonntag wirklich kommen? Viele können krank werden. Im Moment haben wir eine Krankheitswelle. Also wir hoffen darauf, dass es an dieser Stelle kaum Ausfälle gibt.

Aber zum jetzigen Zeitpunkt haben sie genug Wahlhelfer*innen und haben auch Werbung dafür gemacht?

Ja, das haben wir. Wir haben auch immer wieder auf die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vorangegangener Wahlen zurückgegriffen und versucht, diese zu bekommen, weil das Leute sind, die schon eine entsprechende Erfahrung haben; sie müssen auch wieder geschult werden. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei uns geschult. Aber das sind dann doch sehr verlässliche Wahlhelfer, die wir da gewinnen können. Das hat, wie gesagt, gut geklappt. Im Moment sieht es sehr gut aus. Wir haben keinen besonders starken Ausfall. Wir bilden noch immer eine Reserve und haben von den insgesamt rund 4000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in der Stadt Bremen etwa 800 in der Stadt Bremerhaven. (…)

Und die Vorbereitung kann man sich so vorstellen, dass es an einem Tag ein Seminar ist oder gibt es auch noch andere Anforderungen, die man mitbringen muss?

Sie müssen natürlich das Recht zum Wählen haben. Sie müssen also älter als 18 sein. Bei dieser Wahl und bei einer Europawahl im vergangenen Jahr war das anders. Da konnten Sie schon ab 16 wählen und entsprechend auch ab 16 Wahlhelfer werden. Aber ansonsten müssen sie der deutschen Sprache mächtig sein und müssen bereit sein, an verschiedenen Schulungen teilzunehmen, die in der Regel hier bei uns im Hause stattfinden, aber auch online angeboten werden.

Dann würde ich gerne auf besondere Gegebenheiten in Bremen zu sprechen kommen. Bremen ist das schönste Land. Bremen ist das kleinste Bundesland. Gibt es hier geografische oder infrastrukturelle Herausforderungen bei der Organisation der Wahl?

Also in diesem Bundesland haben wir es im Vergleich zu anderen Bundesländern. Wenn wir zum Beispiel den Vergleich mit Rheinland-Pfalz uns anschauen, dann sehen wir, dass Rheinland-Pfalz ein Bundesland ist, das sehr viele kleine Gemeinden hat. Und das ist natürlich etwas anderes, wenn es um eine Wahl geht, die man organisieren muss. Denn dort muss man ja in den jeweiligen Gemeinden oder Wahlbezirken, sage ich, Wahlkreisen entsprechend die Infrastruktur aufbauen, damit die Wählerinnen und Wähler dort wählen können. Hier haben wir es in Bremen natürlich aufgrund unseres zwei Städte Bundeslandes sehr viel einfacher. Wir haben also hier nicht über 400 Gemeinden, in denen jeweils Wahlräume eingerichtet werden müssen, sondern im Land Bremen haben wir hier in meinem Hause, im Hause des Statistischen Landesamtes, sämtliche Wahlorganisationen unter einem Dach. Das heißt, wir haben eine gemeinsame Kreiswahlleiterin, das ist Frau Jansen hier im Haus, und wir haben ein Landeswahlleiter, das bin ich. Sie haben aber zum Beispiel im Land Rheinland-Pfalz sehr viel mehr Kreiswahlleitungen, weil das Land sehr kleinräumig organisiert ist. Das ist natürlich dann bei einer Organisation auch immer schwieriger unter einen Hut zu bringen. Aber die Kollegen in Rheinland-Pfalz kennen diese Umstände.

Okay, das heißt, es gibt gar keine Zusammenarbeit mit Kreiswahlleiter*innen, weil es diese in Bremen nicht gibt?

Es gibt eine gemeinsame Kreiswahlleiterin – doch natürlich und die Zusammenarbeit ist da. Aber die Zusammenarbeit fällt hier aufgrund der kurzen Wege leichter, als wenn sie wie in einem sehr viel größeren Land sehr viele Kreiswahlleitungen hätten. Hier in Bremen haben wir nur eine.

Und Bremen ist insgesamt in zwei Wahlkreise aufgeteilt?

Ja.

Dann hat Bremen ja auch eine relativ hohe Anzahl an Menschen mit Migrationshintergrund und auch an Studierenden und jungen Wähler*innen. Wie erzielen Sie, dass diese auch umfassend informiert wird? Oder sie eingebunden sind und generell zur Wahl kommen? Setzen Sie da z.B. auch auf mehrsprachige Wahlinformationen?

Nein, das tun wir nicht. Das ist auch wahlgesetzlich geregelt. Hier gibt es keine Verordnung, die uns gesetzlich dazu verpflichtet, zum Beispiel die Wahlbenachrichtigungen in mehreren Sprachen drucken zu lassen. Aber wir haben in Übereinstimmung mit der Bundeswahlleiterin Hinweise gegeben, wo sich Wählerinnen und Wähler in ihrer Sprache oder in den meist gesprochenen Sprachen an anderer Stelle bei einem Link der Bundeswahlleiterin informieren können, zum Beispiel über die Fristen, die es dieses Mal auch gibt.

Dann würde ich noch gerne einmal zum Wahlschutz und zum Schutz vor Betrug kommen. Also zur Wahlsicherheit. Wie bereitet sich Bremen auf z. B. Cyberangriffe und auf Desinformationskampagnen vor und besonders auf Social Media?

Ja, wir haben, gerade was diesen Punkt angeht, Frau Engel, natürlich Vorsorge getroffen und stehen hier in Kooperation mit anderen Stellen im Land Bremen, mit der Polizei, mit dem Verfassungsschutz, mit dem Staatsschutz und haben diese Stellen informiert und uns mit ihnen abgestimmt. Was passiert, wenn es zu einer solchen Desinformationskampagne kommen würde? Am Wahlsonntag beispielsweise. Und hier können wir sehr schnell reagieren. Wir müssen aber auch darauf hinweisen, dass diese Aufgabe natürlich eine entsprechende Vorbereitung bedeutet und sehr viele Personen hier auch bindet, die dann entsprechend in der Lage sein müssen, sehr schnell dafür zu sorgen, dass der Widerruf zum Beispiel über Pressemitteilungen, die wir dann herausgeben müssen, dass sehr schnell offengelegt wird, dass es sich um eine Desinformationskampagne gehandelt hat, an der nichts ist und die entsprechend auch keine weiteren Konsequenzen haben wird. Wir werden darüber hinaus dann für den Fall, dass wir die Urheber einer solchen Desinformationskampagne kennen oder dingfest machen können, namentlich eine entsprechende Anklage dafür bei der Polizei vorsehen.

Aber hat Bremen da in anderen Bundesländern ein gewisses Risiko oder spezielle Risiken oder Angriffsmöglichkeiten?

Nein, das sind meiner Meinung nach Gefahren, die jedem Bundesland drohen können. Auch Bremen ist im Bundesrat vertreten und hier gibt es unter den Bundesländern mehr oder weniger eine Gleichverteilung der Maßnahmen, um die es geht.

Zur Wahlbeteiligung, die lag bei der letzten Bundestagswahl bei 71,9 % und insgesamt damit ein bisschen unter dem Bundesdurchschnitt von 76,6%. Haben Sie spezielle Programme oder Kampagnen, um die Wahlbeteiligung zu steigern?

Nein, das haben wir insbesondere dieses Mal nicht, weil es ja aufgrund der verkürzten Fristen in der gebotenen Zeit gar nicht möglich gewesen wäre, eine solche Kampagne zu starten. Auch muss man sagen, ist das nicht unser Auftrag. Wir sind nicht dafür zuständig, Wahlwerbung zu betreiben. Das machen die Parteien, das müssen die Politiker machen. Wir haben nur den Auftrag, dass wir die Wahlen zu organisieren haben, auszuzählen haben und das Ergebnis feststellen müssen.

Das heißt auch für Wahlaufklärung, jetzt nicht für spezielle Parteien, aber insgesamt sind Sie nicht zuständig?

Richtig. Wahlaufklärung ist nicht unser originärer Auftrag. Nein, das kann man an anderer Stelle machen. Dafür gibt es im Internet sehr viele Quellen, mit denen man das machen kann. Man kann sich natürlich bei uns auch beraten lassen. Wenn es um die Zulassung von Parteien geht, sind meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich auch in engem Kontakt mit den entsprechenden Vertretern dieser Parteien, beraten diese, geben ihnen Hinweise, was sie machen müssen, damit es entsprechend den Wahlgesetzen folgend eingereicht werden kann. Aber was die Bürgerinnen und Bürger angeht, ist das nicht unser originärer Auftrag.

Okay, das ist natürlich auch ein gewisses Risiko, da sich z. B. gerade Erstwähler*innen viel auf Social Media-Plattformen wie TikTok aufhalten und da natürlich auch eine leichte Beeinflussbarkeit ist.

Ja, es gibt andere Stellen, die für die Wahlaufklärung zuständig sind. Nehmen Sie beispielsweise die Presse. Hier gibt es in den Zeitungen sehr viele, gerade heute auch wieder sehr viele Kampagnen, in denen die Wahlen erläutert wird. Erklärt wird, wie sich der Bundestag zusammensetzt, wie viele Stimmen die Bürgerinnen und Bürger haben. Es gibt aber auch die Landeszentrale für politische Bildung in Bremen. Auch diese hat ihren Auftrag wahrgenommen und informiert Bürgerinnen und Bürger. Hier gibt es sogar einen sehr direkten Kontakt zu den Wählerinnen und Wählern. Und das Angebot ist da, so wie ich das gesehen habe, recht umfangreich. Also es gibt andere Stellen.

Haben Sie konkrete Rückmeldungen oder Verbesserungen von Bürger*innen bekommen hinsichtlich der Wahlorganisation?

Ja, das bekommen wir jedes Mal. Wir sind sehr dankbar dafür und sind auch jedes Mal nach der Wahl in mehreren Sitzungen damit beschäftigt, diese Vorschläge auszuwerten. Also es gibt da eine Nachlese und hier sitzen wir zusammen und beraten, was denn gut gelaufen ist, was nicht gut gelaufen ist und wo wir Verbesserungen machen können, wo uns aber auch Wählerinnen und Wähler Tipps gegeben haben, gesagt haben, Vorschläge gemacht haben, wie man es vielleicht besser machen kann. Ja, das hat einen Einfluss. Und dafür sind wir immer sehr dankbar.

Und haben Sie noch andere konkrete Sachen, wie Sie den Wahlprozess transparenter und nachvollziehbar gestalten wollen?

Also im Moment lässt die Zeit einfach keinen Raum dafür. Denn wir haben jetzt schon am kommenden Wahlsonntag die Aufgabe, alles so vorzubereiten, dass die Wählerinnen und Wähler in ihren Wahlräumen wählen können. Das muss ausgezählt werden. Also im Moment machen wir uns darüber noch keine Sorgen, sondern sind nur mit der reinen Organisation der Wahlen beschäftigt.

Haben Sie noch etwas, was Sie den wahlberechtigten Bürger*innen in Bremen mit auf den Weg geben möchten, was Sie auch bestmöglich auf die Wahl vorbereiten kann?

Ich würde mich freuen, wenn es eine hohe Wahlbeteiligung gibt und kann deshalb nur sagen Bitte gehen Sie wählen.

Okay, dann bedanke ich mich sehr für das Gespräch.

Gerne, Frau Engel.

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