In Deutschland leben Flüchtlingskinder unter deutlich anderen Umständen als heimische Kinder in ihrem natürlichen Umfeld. Die Grundrechte von Flüchtlingskindern werden meist außer Acht gelassen. Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. stellt auf der Zukunftstour die Problematik dar.
Im Rahmen der Zukunftstour in Potsdam sprechen Elisa Bönisch, Heinke Hertel, und Sebastian Schiller vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. (DKHW) an Hand von Fallbeispielen mit Schulklassen über die rechtliche Situation von Kindern in deutschen Flüchtlingsheimen. Sebastian Schiller berichtet: „Zwei Schwestern sind nach Deutschland geflohen. Auf dem Weg wurden sie von ihren Eltern getrennt und haben so auch ihre Papiere verloren. Auf dem Amt werden sie gefragt wie alt sie sind. Die Ältere ist 15, sieht aber aus wie 18. Sie kann sich nicht ausweisen und wird wieder in ihr Heimatland zurückgeschickt!“. Unbegleitete Flüchtlingskinder (UMF) sollten von dem Staat Asyl erhalten, so lange sie minderjährig sind (Artikel 22, 23 UN-Kinderrechtskonvention). Doch auch wenn ihnen Asyl gestattet wird, sind sie viel zu oft gezwungen unter Umständen in Deutschland zu wohnen, die nicht den Grundrechten entsprechen.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention gibt es klare Regelungen, unter welchen Bedingungen Kinder in Deutschland leben sollten, doch in der Realität werden die Kinderwohlkriterien meist missachtet. In Flüchtlingsheimen gibt es wenig Raum für Privatsphäre, oft leben diese in beengten Verhältnissen mit fremden Personen. Eine anständige Nachtruhe ist schwer und innerfamiliäre Konflikte können meist nicht ohne die Anwesenheit Dritter besprochen werden. Darunter leiden besonders Jugendliche in der Pubertät.
Medizinische Versorgung und Schulpflicht ist schwer durchsetzbar.
Die medizinische Versorgung ist auf die Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen reduziert. Jede Untersuchung bedarf einer behördlichen Genehmigung. Solch einen Antrag kann gut einen Monat in Anspruch nehmen. Nicht nur psychosoziale Hilfen für die Linderung von seelischen Traumata ist schwer zu erreichen, auch bei der Beschaffung von grundsätzlichen gesundheitlichen Hilfsmitteln, wie einem Rollstuhl gibt es Hürden. „Der Rollstuhl von Amina ging auf der Flucht verloren, es dauerte fünf Monate bis ihr Antrag auf einen neuen gestattet wurde.“, gibt Elisa Bönisch (DKHW) einer Schulklasse als Beispiel. Die Schüler erarbeiten, dass nach Artikel 3, 18, 23, 24, 27 der UN-Kinderrechtskonvention, Kinder vor Krankheit geschützt werden sollen. Besonders diejenigen mit körperlichen Einschränkung, müssen von Eltern und auch dem Staat unterstützt werden.
Eine weitere Hürde stellt die Einschulung dar. Für ausländische Kinder beginnt die Schulpflicht drei Monate nach ihrer Ankunft. Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen gibt es laut dem Bildungsministerium Thüringen mitunter Platzprobleme an Schulen. UNICEF beklagt die lange Wartezeit von Flüchtlingskindern für einen Schulplatz und fehlendes Sprachangebot. Der MDR berichtet, dass bis September 2015 nach Angaben des Bildungsministeriums 875 speziell ausgebildete Lehrer an Schulen eingestellt wurden. Entscheidend seien die pädagogischen Fähigkeiten, den Kindern die deutsche Sprache beizubringen, sagte ein Ministeriumssprecher. Unter den Pädagogen gebe es nur wenige, die Arabisch sprechen. Von den 2.300 Flüchtlingen, die im vergangenen August in Thüringen untergebracht worden seien, stammen 1.250 aus Syrien.
Jeder dritte Flüchtling ist ein Kind.
Nach dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung haben im vergangen Jahr in der Europäischen Union 620.000 und bis August diesen Jahres alleine in Deutschland knapp 257.000 Menschen Asyl beantragt. Laut einer UNICEF-Studie war jeder dritte davon ein Kind.
Erwachsene und Flüchtlingsfamilien werden nach dem Schlüsselprinzip in Deutschland aufgeteilt. Doch bei unbegleiteten Flüchtlingskindern sieht es die gesetzliche Regelung vor, dass sie an dem Ort bleiben, an dem sie erstmals vom Staat aufgegriffen wurden. „Es gibt gute Gründe in einem Wohngebiet zu bleiben, allerdings auch genauso gute wieder von einem weg zu gehen. Wenn ein syrisches Kind in einer von Rechtsextremismus geprägten Ortschaft gelangt, sollte es nicht gezwungen sein dort zu leben. Bei allen Entscheidungen über den Aufenthaltsort eines umF muss darauf geachtet werden, dass sie dem Kindeswohl dienen“, meint Sebastian Schiller (DKHW). Am Freitag den 25. kommt im Bundestag ein neuer Entwurf zur Handhabung von UMF zur ersten Lesung. Es soll eine Rechtsänderung geben, sodass die bundesweite Umverteilung nach einem festgelegten Schlüssel nun auch für UMF angewandt wird. Sebastian Schiller vom Deutschen Kinderhilfswerk betont, dass dieser Schlüssel nur zum Tragen kommen dürfe, wenn das Kind an der Entscheidung beteiligt wurde und es diese Verteilung auch ausdrücklich möchte.
Kinder sind in erster Linie Kinder und brauchen demnach besonderen Schutz und Unterstützung. Dies gilt unabhängig davon, ob sie aus Deutschland oder einem anderen Land stammen und ist unabhängig davon, aus welchem Grund sie ihre Heimat verlassen haben. Nach der aktuellen UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder die gleichen Grundrechte. „Wenn alle nur Rechte haben, sich daraus aber für niemanden konkrete Verpflichtungen ergeben, dann nützen Rechte allein nichts.“, so DR. Artin Bauschke von der Stiftung Weltethos auf der Zukunftstour.