Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern existiert nicht. Was jetzt kommen muss ist ein Jugendmitwirkungsgesetz und das Wahlrecht ab 16! Ein Kommentar von Tobias Pilz.
Bisher beruht bei der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern vieles auf der Eigeninitiative der Kommunen und einzelner Personen. Auch bei diesem Thema wird bei Landtagswahlen viel versprochen, das dann aber in der Legislaturperiode nicht angegangen wird. Die Wahlalter-Korrektur auf 16 Jahren wurde 2016 schon von der SPD im Wahlprogramm versprochen. Doch leider ist die Partei, die seit 1998 die Regierungen in Mecklenburg-Vorpommern stellt, diesen Punkt nicht mal angegangen. „MV tut gut“ so der Slogan des Bundeslands im Norden, aber anscheinend tut MV der Kinder- und Jugendbeteiligung nicht so gut.
Dabei könnte es doch so viel besser sein: Ein Jugendmitwirkungsgesetz, das Jugendbeteiligung und Jugendmitwirkung gesetzlich verankert. Der Scherz dabei: seit knapp über zehn Jahren gibt es ein Seniorenmitwirkungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 2010 werden die Stimmen der Senior*innen bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben angehört und sie beteiligt. So geht Bürger*innenbeteiligung! Wieso nicht auch für die jüngere Generation?
Brandenburg, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und weitere Bundesländer beteiligen junge Menschen bereits und haben dafür landesweite Standards gesetzt. Viele Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern wollen Jugendmitwirkung. In Städten und Gemeinden gibt es daher auch schon existierende Beteiligungsmöglichkeiten, wie Jugendbeiräte und Jugendanhörungen. Leider existieren landesweit keine einheitlichen Möglichkeiten und diese ungleiche Verteilung der Mitwirkungsrechte darf nicht bleiben!
Wie wahrscheinlich ist so ein Gesetz in der kommenden Legislatur? Von den sechs Parteien im Landtag sprechen sich die Grünen, die FDP und die Linke für ein solches Gesetz aus. Die SPD hält es für wichtig, hat es aber nicht auf ihrer Prioritätenliste und spricht nur von einem Jugendbeteiligungsgesetz. Zwischen Beteiligung und Mitwirkung liegen aber im Zweifel große Unterschiede. Der bisherige Koalitionspartner CDU hat ein Jugendmitwirkungsgesetz nicht mal im Wahlprogramm und auch keine entsprechenden Beschlüsse vorzuweisen. Damit ist die CDU aber immer noch besser als die AfD, die sich in Unkenntnis über jegliche Mitwirkungsmöglichkeiten und Gesetzesvorschläge hüllt.
Es scheint, als wären Jugendbeteiligung und die Eigeninitiative Einzelner erwünscht, aber bloß keine gesetzliche Verankerung. Kinder und Jugendliche sollen nicht wirklich in der Kommune mitwirken, zumindest haben sich 30% der Wähler*innen mit der AfD und CDU strikt und mit den 40% der SPD halb dagegen entschieden. Vielleicht endlich mal ein Anlass, das Wahlrecht zugunsten von 16-17-Jährigen zu reformieren? Die SPD, die Linke, die Grünen, die FDP wollen das Wahlalter ab 16. Frau Schwesig, machen Sie es diese Legislaturperiode oder wird es wieder verschoben?
Kinder und Jugendliche wollen gehört werden, sind politisch versiert und sollten bei Vorhaben der Kommune mitwirken. Unsere junge Generation lebt auch in Zukunft in der eigenen Stadt und Kommune!