Wer wahlberechtigt ist, darf am 24. September den neuen Bundestags wählen. Doch was kreuzt man da eigentlich an und wie läuft die Wahl ab? Ein Überblick von Jule Zentek.
Martin Schulz und Angela Merkel: Sie stehen im Fokus der Bundestagswahl. Wer die 19. Wahl gewinnen wird, entscheidet sich am 24. September. Eigentlich dreht sich alles um die beiden Kanzlerkandidaten. Doch gewählt wird gar nicht die Kanzlerin oder der Kanzler direkt. Ein Einblick in das deutsche Wahlsystem.
Alle vier Jahre wird das deutsche Parlament, also der Bundestag, neu gewählt. Das Datum setzt der Bundespräsident zuvor fest. Wer an diesem Datum wahlberechtigt ist, erhält einige Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Darin steht, wo am Wahltag das Wahllokal zu finden ist. Wer am Wahltag nicht vor Ort sein und wählen kann, entscheidet sich meist für eine Briefwahl. Diese kann jeder Wähler zuvor beantragen und seinen Stimmzettel dann per Post abgeben.
Die Abgeordneten entscheiden
Da in Deutschland die „repräsentative Demokratie“ gilt, werden die Abgeordneten des Bundestages gewählt. Sie sind die Repräsentanten des Volks und sollen die politischen Entscheidungen treffen. Die Wahl selbst ist eine personalisierte Verhältniswahl. Das heißt: Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen, die er geheim abgeben darf. In diesem Jahr sind rund 61,5 Millionen wahlberechtig.
Eine Partei kann dann gewählt werden, wenn sie seit der letzten Bundestagswahl mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Parlament oder in einem Landtag vertreten war. Ansonsten entscheidet der Bundeswahlausschuss, ob eine Partei anerkannt und zur Wahl gestellt wird. Wer ohne Mitgliedschaft einer Partei kandidieren will, muss zuvor 200 Unterschriften von Wahlberechtigten aus seinem Wahlkreis sammeln.
Die Zweitstimme verteilt die Sitze im Bundestag
Mit dem Kreuz auf der linken Seite des Stimmzettels, der Erststimme, werden der Wahlkreisabgeordnete der 299 Wahlkreise per Direktwahl gewählt. Die Zweitstimme bestimmt, wie viele Sitzplätze eine Partei im Bundestag bekommt. Dabei werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen bekommen oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat erhalten haben. Dahinter verbirgt sich die „Fünf-Prozent-Hürde“.
Jede Partei erhält den prozentualen Anteil ihrer Zweitstimmen als Anzahl der Sitze und füllt sie mit den Direktmandaten der Erststimmen. Wenn dann noch Plätze übrig sind, werden diese an die nächsten Kandidaten auf den parteiinternen Landeslisten verteilt. Die Spitzenkandidaten der Parteien stehen dabei immer auf den ersten Plätzen.
Mehr Mandate: Der Bundestag wird größer
Es kann vorkommen, dass eine Partei mit mehr Direktmandaten gewählt wurde als es dem Anteil der Zweitstimmen entspricht. Dann entstehen sogenannte Überhangsmandate. Damit diese schließlich wieder dem Anteil der Zweitstimmen entsprechen, gibt es seit der Wahl 2013 Ausgleichsmandate. Damit wächst natürlich künftig auch die Zahl der Sitze in Bundestag. Nach der Wahl 2013 wurden 630 Mandate vergeben. In diesem Jahr wird mit bis zu 50 Abgeordneten mehr gerechnet.
Und wer wird Kanzler oder Kanzlerin?
Aus der Sitzverteilung kann schließlich eine mehrheitsfähige Regierungskoalition gebildet werden. Sie beschließt dann die Minister und ein gemeinsames Regierungsprogramm.
Und hier klärt sich schließlich die alles entscheidende Frage: Wer wird Kanzlerin oder Kanzler? Das wählen die frisch gewählten Bundestagsabgeordneten in einer geheimen Wahl nach den Koalitionsverhandlungen. Dann heißt es ein letztes Mal: Merkel oder Schulz?