Laut der Broschüre „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft-die Jugendstrategie 2015-2018“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es drei Formen der politischen Jugendbeteiligung: Die Beteiligung junger Menschen ohne jeglichen Einfluss auf Entscheidung, die Beteiligung junger Menschen mit Mitbestimmungsmöglichkeiten, also mit Teilentscheidungsmacht, sowie die komplette Übergabe der Verantwortung an Jugendliche, so dass diese selbstständig und eigenmächtig sind.
Doch gibt es vor allem die letzte, autonome Art der Jugendbeteiligung in der Realität? Und in welchem Ausmaße werden diese Möglichkeiten angeboten?
Ausschnitt aus dem Angebot
Seit Oktober 2014 besteht die Arbeitsgruppe „Jugend gestaltet Zukunft“. Vertretende von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartner, Verbände, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft vertreten jugendliche Belange in der Bundesregierung. Es gibt konkrete Beteiligungsprojekte wie den „Jugend-Demografie-Dialog“ der Leuphana-Universität Lüneburg. Bei dieser Aktion wurden in vier bundesweiten Landkreisen mit demografischen Herausforderungen Jugendgruppen gebildet. Diese entwickelten Handlungsansätze zur Verbesserung ihrer Region, die demokratisch ausgewertet und geclustert wurden.
Ein weiteres Projekt zur Jugendpolitik sind die jugendgerechten Kommunen. In jedem deutschen Bundesland ist eine Kommune an der Aktion beteiligt. Ein wichtiges Element sind die regelmäßig stattfindenden Peer-Learning-Veranstaltungen. Bei diesen Treffen tauschen sich Kommunen mit Experten und Expertinnen aus.
Doch wo bleiben in diesem Gespräch diejenigen, um die es eigentlich geht? Offiziell ist dieses Projekt gemeinschaftlich und soll Jugendliche, Fachkräfte, Politik und Verwaltung zusammenbringen. Doch inwieweit Jugendliche involviert sind, ist jeder Kommune selbst überlassen.
Viele Kommunen bieten simulierte Wahlen an. U18-Wahlen werden parallel zu den regulären Wahlen selbstständig von Kindern und Jugendlichen konzipiert und durchgeführt. Die zu simulierenden Wahlen können von der Kommunal – bis zur Bundesebene reichen. Die Ergebnisse werden an die Zentrale, also das U18-Team übermittelt und neun Tage vor der richtigen Wahl veröffentlicht. Weiterhin wird zur Bundestagswahl dieses Jahr eine Juniorwahl von dem überparteilichen Verein Kumulus e.V. angeboten. Hier müssen Schulen und Lehrer kooperieren, da die Wahl in Schulen vorbereitet und durchgeführt werden müssen. Solche Wahlen sind eine gute Möglichkeit, um die politische Bildung zu erhöhen, aber werden nicht zu den regulären Stimmen gezählt.
Jugendgemeinderäte und –parlamente sind eine weitere Möglichkeit für Jugendliche, Teilentscheidungsmacht oder sogar komplette Verantwortung zu übernehmen.
Resonanz könnte besser sein
Doch wie ist die Resonanz für solche Angebote? Bei der bundesweiten U18 Europa-Wahl 2014 nahmen 37 000 Kinder das Angebot an. 13,32 Millionen Minderjährige von 0-17 Jahren waren wahlberechtigt. Somit haben sich nur ein Bruchteil der Wahlberechtigten beteiligt.
Auch Jugendparlamente und Jugendgemeinderäte haben in manchen Kommunen Probleme Mitglieder zu mobilisieren. So haben sich zum Beispiel Ende 2016 nur vier Bewerber für das Erdinger Jugendparlament beworben. Das Jugendparlament Rheinfelden kam zwar zustande, musste zahlreiche Sitzungen im Jahr 2016 absagen und konnte Beschlüsse nicht abhandeln, da zu den Sitzungen immer nur einzelne Mitglieder auftauchten.
Auch der 15. Kinder- und Jugendbericht erkennt diese Probleme und spricht sich für eine neue Jugendorientierung in Politik und Gesellschaft aus. Junge Leute engagieren sich eher in kurzfristigen Engagements wie Demos oder Unterschriftensammlungen. Somit müssen etablierte, demokratische Entscheidungsstrukturen für die Jugend aufgebrochen werden.
Eine Lösung dafür sind Veranstaltungen wie der Kinder- und Jugendhilfetag. Hier können Vertreter und Jugendliche in einem Dialog treten und sich selber kreativ einbringen.